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Schlussformel - Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung (HKohlStGEG k.a.Abk.)

G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1306 (Nr. 28); Geltung ab 09.06.2021
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

 
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