Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung (1. SUrlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1367 (Nr. 28); Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Weitere Änderung der Sonderurlaubsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 SUrlV § 21

§ 21 Absatz 1 Nummer 6a der Sonderurlaubsverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. SUrlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SUrlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 1. SUrlVÄndV Weitere Änderung der Sonderurlaubsverordnung
... 21 Absatz 2a und 2b der Sonderurlaubsverordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird ...
Artikel 4 1. SUrlVÄndV Inkrafttreten
...  (2) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 5. Januar 2021 in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. (4) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2022 in ...


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