Das
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 vom
30. März 2021 (BGBl. I S. 448) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Artikel 4 Nummer 2 ist in § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c das Wort „politscher" durch das Wort „politischer" zu ersetzen.
- 2.
- In Artikel 6 Nummer 2 sind in Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 die Wörter „und der Länder" jeweils durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- 3.
- Artikel 7 ist wie folgt zu ändern:
- a)
- In Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb ist in dem zweiten Satz das Wort „anderen" durch das Wort „andere" zu ersetzen.
- b)
- In Nummer 6 ist § 66a wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Absatz 3 Satz 8 ist das Wort „anderen" durch das Wort „andere" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 4 Satz 1 ist nach den Wörtern „§ 15a Absatz 1 Satz 3" die Angabe „und 4" einzufügen.
- 4.
- Artikel 8 ist wie folgt zu ändern:
- a)
- In Nummer 1 Buchstabe a ist nach den Wörtern „folgende Angabe" die Angabe „zu § 100k" einzufügen.
- b)
- In Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc sind die Wörter „die Nutzung der Passwörter oder anderer Daten" durch die Wörter „ihre Nutzung" zu ersetzen.
- c)
- In Nummer 3 ist in § 100k Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 das Wort „Schutzgesetze" durch das Wort „Schutzrechte" zu ersetzen.
- d)
- Nummer 4 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Buchstabe b ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.
- bb)
- In Buchstabe c sind nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Wörter „oder Absatz 2" einzufügen.
- cc)
- In Buchstabe d ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.
- dd)
- In Buchstabe e ist die Angabe „§ 100k Absatz 2" durch die Angabe „§ 100k Absatz 3" zu ersetzen.
- e)
- Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Buchstabe a ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.
- bb)
- In Buchstabe b ist Absatz 6 wie folgt zu ändern:
- aaa)
- Im Satzteil vor Nummer 1 sind die Wörter „In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 sind anzugeben:" durch die Wörter „In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k sind jeweils unterschieden nach Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 anzugeben:" zu ersetzen.
- bbb)
- In den Nummern 1 und 2 ist jeweils die Angabe „nach § 100k Absatz 1" zu streichen.
- 5.
- In Artikel 9 ist in § 18 Satz 1 nach der Angabe „§ 101b Absatz 5" die Angabe „und 6" einzufügen.
- 6.
- In Artikel 11 Nummer 4 ist § 30 Absatz 4 wie folgt zu ändern:
- a)
- In Satz 2 Nummer 1 und 2 sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen und
- b)
- Satz 6 zu streichen.
- 7.
- Artikel 12 Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:
- a)
- § 15a ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c sowie in Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa ist das Wort „zuständigen" durch das Wort „zuständige" zu ersetzen.
- b)
- In § 15b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter „der Person" durch die Wörter „einer Person" zu ersetzen und nach den Wörtern „eines Landes" das Komma und die Wörter „die freiheitlich demokratische Grundordnung" zu streichen.
- c)
- § 15c Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Nummer 1 sind die Wörter „oder eine Strafe zu vollstrecken" zu streichen.
- bb)
- In Nummer 2 Buchstabe b und c sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- cc)
- In Nummer 3 sind die Wörter „; die Auskunft ist beschränkt" durch die Wörter „, wobei die Auskunft" zu ersetzen und nach den Wörtern „erhobenen Daten" die Wörter „beschränkt ist" einzufügen.
- dd)
- In Nummer 4 Buchstabe b ist das Wort „wenn" zu streichen.
- ee)
- Nummer 7 ist wie folgt zu ändern:
- aaa)
- In Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist das Wort „Satz" durch das Wort „Nummer" zu ersetzen.
- bbb)
- In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist nach den Wörtern „§ 4 Absatz 3 Nummer 2" die Angabe „und 3" einzufügen.
- 8.
- Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:
- a)
- Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:
- aaa)
- Im Satzteil vor Buchstabe a ist das Wort „wenn" durch das Wort „soweit" zu ersetzen.
- bbb)
- In den Buchstaben b und c sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- bb)
- Nummer 4 ist wie folgt zu ändern:
- aaa)
- In Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist das Wort „bearbeiten" durch das Wort „erledigen" zu ersetzen.
- bbb)
- In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- b)
- In Absatz 5 Nummer 7 ist nach der Angabe „§ 14 Absatz 1" das Wort „des" einzufügen.