Zitierungen von § 23 eWpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 eWpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in eWpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 eWpG Niederlegung (vom 15.12.2023)
... Zugang zu den Emissionsbedingungen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 15 oder § 23 beschränkt werden. Wird das elektronische Wertpapier nicht spätestens drei ...
§ 31 eWpG Bußgeldvorschriften
... 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , ein Register nicht oder nicht richtig führt, 2. entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 ... 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 oder § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 nicht sicherstellt, dass eine Eintragung oder Umtragung in der dort genannten Weise erfolgt, ... 3 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 oder § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 eine dort genannte Maßnahme nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft,  ... Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 oder § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 nicht sicherstellt, dass der dort genannte Gesamtbestand nicht verändert wird, 5. ... 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 oder § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 , nicht sicherstellt, dass die Teilnehmer Einsicht nehmen können, 6. entgegen ... 10 Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 oder § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt, 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz ... 3 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 oder § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 eine Auskunft erteilt, 8. entgegen § 12 Absatz 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig ... 1 Satz 1 Nummer 11 oder entgegen § 18 Absatz 4 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 11 nicht sicherstellt, dass eine Umtragung oder Transaktion eine dort genannte Anforderung ... Satz 1 oder entgegen § 18 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 , eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder 15. entgegen § 19, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 29 , einen Registerauszug nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)
V. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1882
 
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Zitat in folgenden Normen

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 95 KAGB Anteilscheine; Verordnungsermächtigung (vom 10.06.2021)
... entsprechende Anwendung von § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, den §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie den §§ 30 und 31 Absatz 1 und ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 29 KWG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 30.12.2023)
... elektronische Wertpapiere, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 oder § 23 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere und l) nach den Artikeln 3 bis 11 der Verordnung (EU) 2022/858 des Europäischen ...
§ 65 KWG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (vom 10.06.2021)
... nach § 32 Absatz 1 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 23 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , stellt und wenn es der Bundesanstalt die Absicht, die Tätigkeit aufzunehmen, zwei Monate vor ...

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
§ 69b PrüfbV Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (vom 10.06.2021)
... 16, 17 und 19 bis 21 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere in Verbindung mit der nach § 23 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere erlassenen Rechtsverordnung zu ...

Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV)
V. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 868
§ 2 KryptoFAV Anwendbare Vorschriften
... Kryptofondsanteile sind § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, die §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie die §§ 30 und 31 Absatz 1 und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 6 eWpGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... elektronische Wertpapiere, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 oder § 23 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ." b) In Absatz 2 Satz 4 werden nach den Wörtern „des ... nach § 32 Absatz 1 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 23 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , stellt und wenn es der Bundesanstalt die Absicht, die Tätigkeit aufzunehmen, zwei Monate vor ...
Artikel 7 eWpGEG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... 16, 17 und 19 bis 21 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere in Verbindung mit der nach § 23 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere erlassenen Rechtsverordnung zu ...
Artikel 10 eWpGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
... entsprechende Anwendung von § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, den §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie den §§ 30 und 31 Absatz 1 und ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 16 ZuFinG Änderung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein." 13. § 23 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 20 werden die Wörter ... „1. entgegen § 20 Absatz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 20 , eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht ...


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