Zitierungen von § 30b eWpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30b eWpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in eWpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 16 ZuFinG Änderung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... zum Zeitpunkt der Beendigung der Registerführung kündigen. § 30b Umtragung bei Ausschluss säumiger Aktionäre Der Emittent ist berechtigt, die ...


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