§ 15 WoBindG Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" ... Mittel als Darlehen bewilligt worden sind, gilt, soweit sich aus dem § 16 oder dem § 17 nichts anderes ergibt, als öffentlich gefördert a) im Falle einer ... oder eine eigengenutzte Eigentumswohnung § 16 Abs. 5 und 7 sinngemäß. § 17 bleibt unberührt. (3) Sind die öffentlichen Mittel für eine Wohnung ...