Das
Bundesgebührengesetz vom
7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 6 wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch das Wort „sowie" ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 8 wird angefügt:
- „8.
- der Ermöglichung des Befahrens von Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen."
- 2.
- In § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „sowie von Bundeswasserstraßen" gestrichen.
Das
Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1295) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Satz 1 werden die Wörter „einschließlich des Schifffahrtsabgabenrechts" gestrichen.
- 2.
- In § 25 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
Artikel 4 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom
18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 122 wird aufgehoben.
- 2.
- Absatz 123 wird wie folgt gefasst:
- 1.
- Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- 2.
- In Absatz 3 wird die Absatzbezeichnung „3" gestrichen.
- 3.
- Absatz 4 wird aufgehoben."
- 3.
- Die Absätze 124, 133 und 136 werden aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2021.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Andreas Scheuer