Eingangsformel - Viertes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (4. BinSchAufgGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 118; L 181 vom 5.7.2019, S. 123), zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1668 vom 26. Juni 2019 (ABl. L 256 vom 7.10.2019, S. 1) sowie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 53).



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