interne Verweise§ 2 USG Leistungsberechtigte und Leistungsarten (vom 13.04.2013) ... 1. allgemeine Leistungen (§ 5), 2. Überbrückungsgeld (§ 5a ), 3. besondere Zuwendung (§ 5b), 4. Beihilfe bei Geburt eines Kindes ... leisten. Die allgemeinen Leistungen (§ 5), das Überbrückungsgeld (§ 5a ) und die besondere Zuwendung (§ 5b) werden nicht gewährt für die Zeit, in der auch ...
§ 18 USG Zahlungsart und Dauer (vom 09.08.2008) ... wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet. (3) Das Überbrückungsgeld (§ 5a ) wird zu dem auf die Entlassung des Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst folgenden Tag gezahlt. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 7 WehrRÄndG 2011 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes ... 1. allgemeine Leistungen (§ 5), 2. Überbrückungsgeld (§ 5a ), 3. besondere Zuwendung (§ 5b), 4. Beihilfe bei Geburt eines Kindes ... leisten. Die allgemeinen Leistungen (§ 5), das Überbrückungsgeld (§ 5a ) und die besondere Zuwendung (§ 5b) werden nicht gewährt für die Zeit, in der auch ...
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