Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 13 USG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in USG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 USG Leistungsberechtigte und Leistungsarten (vom 13.04.2013)
... Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall leisten, erhalten Leistungen nach den §§ 13 bis 13d. Dies gilt auch für nicht wehrpflichtige Personen, die Dienst nach dem ...
§ 13c USG Mindestleistung
... Unterschreiten die Leistungen nach den §§ 13 bis 13b zusammen den Betrag, der sich für den Wehrpflichtigen auf Grund seines Dienstgrades ... Diese Mindestleistung steht auch Wehrpflichtigen zu, die keine Leistungen nach den §§ 13 bis 13b erhalten. (2) Beamte, Richter und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ...
§ 13d USG Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
... Abs. 2 festgelegten Höchstbetrag gewährt. Verdienstausfallentschädigung nach § 13 wird daneben nur insoweit gewährt, als sie die Hälfte des nach Satz 1 nicht in Anspruch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 10 WehrRÄndG 2008 Unterhaltssicherungsgesetz
... Deutsche Mark" durch die Angabe „1.227 Euro" ersetzt. 15. In § 13 Abs. 4 werden in Buchstabe a die Angabe „360 Deutsche Mark" durch die Angabe „184 ... --- 1) Diesen Satz erhalten auch sonstige Wehrpflichtige im Sinne des § 13 Abs. 4 Buchstabe b. 2) Ledige Wehrpflichtige mit Kindern, für die ihnen die ... den Kindern. 3) Diesen Satz erhalten auch sonstige Wehrpflichtige im Sinne des § 13 Abs. 4 Buchstabe a. 4) Bei mehr als drei Kindern wird der Tagessatz für jedes ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 7 WehrRÄndG 2011 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall leisten, erhalten Leistungen nach den §§ 13 bis 13d. Dies gilt auch für nicht wehrpflichtige Personen, die Dienst nach dem Vierten ...
Anzeige