interne Verweise§ 19 BPersVG Wahlgrundsätze und Wahlverfahren ... und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vertreterinnen und Vertreter nach § 17 jeweils in getrennten Wahlgängen, es sei denn, dass die wahlberechtigten Angehörigen ...
§ 89 BPersVG Wahl und Zusammensetzung ... Beschäftigten gewählt. (2) Die §§ 13 bis 16, § 17 Absatz 1, 2, 6 und 7 , die §§ 18 bis 22 sowie die §§ 24 bis 26 gelten entsprechend. § ... neun Mitgliedern, erhält jede Gruppe mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter. § 17 Absatz 5 gilt ...
Zitat in folgenden NormenDeutsches Richtergesetz (DRiG)
neugefasst durch B. v. 19.04.1972 BGBl. I S. 713; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
neugefasst durch B. v. 01.12.1994 BGBl. I S. 3653; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 4 BPersVWO Vorabstimmungen (vom 15.06.2021) ... Vorabstimmungen über 1. eine von § 17 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen (§ 17 ... 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen ( § 17 Absatz 6 des Gesetzes) oder 2. die Durchführung gemeinsamer Wahl (§ 19 Abs. 2 des ...
§ 5 BPersVWO Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen (vom 15.06.2021) ... Mitglieder des Personalrates (§§ 16 und 17 Abs. 4 des Gesetzes). Ist eine von § 17 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen (§ 17 ... 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen ( § 17 Absatz 6 des Gesetzes) nicht beschlossen worden, so errechnet der Wahlvorstand die Verteilung der ... bei der Verteilung der Sitze nach Absatz 2 auf eine Gruppe weniger Sitze, als ihr nach § 17 Abs. 3 des Gesetzes mindestens zustehen, so erhält sie die in § 17 Abs. 3 des Gesetzes ... Sitze, als ihr nach § 17 Abs. 3 des Gesetzes mindestens zustehen, so erhält sie die in § 17 Abs. 3 des Gesetzes vorgeschriebene Zahl von Sitzen. Die Zahl der Sitze der übrigen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 23 BPersVGNG Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz ... geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. eine von § 17 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen (§ 17 ... 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen ( § 17 Absatz 6 des Gesetzes) oder". b) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" ... 5. § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Ist eine von § 17 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen (§ 17 ... 1 bis 5 des Gesetzes abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen ( § 17 Absatz 6 des Gesetzes) nicht beschlossen worden, so errechnet der Wahlvorstand die Verteilung der ... über Gruppenwahl (§ 19 Absatz 2 des Gesetzes), über den Minderheitenschutz ( § 17 Absatz 3 und 4 des Gesetzes) und über die Zusammenfassung der Bewerber in den Wahlvorschlägen nach ...
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