interne Verweise§ 102 BPersVG Wahl, Amtszeit und Vorsitz ... und Auszubildendenvertretung stattfinden, und endet mit dem Ablauf von zwei Jahren. § 27 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ...
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