interne Verweise§ 102 BPersVG Wahl, Amtszeit und Vorsitz ... und Auszubildendenvertretung stattfinden, und endet mit dem Ablauf von zwei Jahren. § 27 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ...
§ 130 BPersVG Übergangsregelung für bestehende Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Personalvertretungen ... haben, längstens jedoch bis zum Ablauf des in § 102 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 27 Absatz 2 Satz 2 bestimmten Zeitpunkts. (2) § 27 Absatz 2 Satz 1 und § 121 Absatz 4 ... Satz 3 in Verbindung mit § 27 Absatz 2 Satz 2 bestimmten Zeitpunkts. (2) § 27 Absatz 2 Satz 1 und § 121 Absatz 4 Satz 2 finden erstmalig Anwendung auf die regelmäßigen ... Personalvertretungen konstituiert haben, längstens jedoch bis zum Ablauf des in § 27 Absatz 2 Satz 2 und § 121 Absatz 4 Satz 3 bestimmten Zeitpunkts. (3) § 52 Absatz 3 Satz 3 und ...
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