Zitierungen von § 37 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 BPersVG Beschlussfassung
... im elektronischen Verfahren ist unzulässig, wenn ein Mitglied des Personalrats oder eine nach § 37 teilnahmeberechtigte Person binnen einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist ...
§ 104 BPersVG Zusammenarbeit mit dem Personalrat
... Jugend- und Auszubildendenvertretung mit dem Personalrat bestimmt sich nach § 36 Absatz 3, § 37 Absatz 1 und § 42. (2) Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Jugend- und ... kann nach Verständigung des Personalrats Sitzungen abhalten; § 36 Absatz 1 und 2, § 37 Absatz 2 und 3 , die §§ 38, 39 und 41 sowie die §§ 43 und 44 gelten entsprechend. An ...
§ 112 BPersVG Bundesnachrichtendienst
... 1 und § 85 Absatz 2 sind nicht anzuwenden. Die Regelungen der §§ 21, 37 Absatz 2 , des § 42 Absatz 1 sowie des § 58 Absatz 2 über eine Beteiligung von Vertreterinnen ...
§ 113 BPersVG Bundesamt für Verfassungsschutz
... ist, nicht an Personalversammlungen teilnehmen. (2) Die Regelungen der §§ 21, 37 Absatz 2 , des § 42 Absatz 1 und des § 58 Absatz 2 über eine Beteiligung von Vertreterinnen ...
§ 125 BPersVG Ausschuss für Verschlusssachen und Verfahren
... des in Betracht kommenden Geheimhaltungsgrades Kenntnis zu erhalten. (4) § 37 Absatz 1 , § 92 Absatz 2 und die Vorschriften über die Beteiligung der Gewerkschaften und ... und die Vorschriften über die Beteiligung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen in § 37 Absatz 2 und § 42 Absatz 1 sind nicht anzuwenden. Angelegenheiten, die als Verschlusssachen ...


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