Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 39 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 BPersVG Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit
... die mittels Video- oder Telefonkonferenz an Sitzungen teilnehmen, gelten als anwesend im Sinne des § 39 Absatz 1 Satz 1 . § 43 Absatz 1 Satz 3 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die oder der ...
§ 104 BPersVG Zusammenarbeit mit dem Personalrat
... Sitzungen abhalten; § 36 Absatz 1 und 2, § 37 Absatz 2 und 3, die §§ 38, 39 und 41 sowie die §§ 43 und 44 gelten entsprechend. An den Sitzungen der ...