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Zitierungen von § 6 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KSVG (vom 01.01.2023)
... versicherungsfrei, wer 1. nach Absatz 1 versicherungsfrei oder 2. nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden  ...
§ 7a KSVG
... den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. (2) Die Befreiung nach § 6 Abs. 1 wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an; sind bereits Leistungen der gesetzlichen ...
§ 10 KSVG (vom 01.01.2023)
... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Versicherungspflicht befreit und freiwillig in der gesetzlichen ... Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach den §§ 6 oder 7 von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ... des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) zugrunde zu legen. Bei einer Befreiung nach § 6 beginnt der Anspruch mit dem Kalendermonat, in dem die Meldung nach § 11 Abs. 1 eingeht. ...
§ 10a KSVG (vom 01.01.2023)
... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und in der sozialen Pflegeversicherung ... Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten ...
§ 56a KSVG (vom 01.01.2023)
... dem 3. Oktober 1990 in diesem Gebiet hatten. (3) Wer am 1. Januar 2023 gemäß § 6 Absatz 1 und 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung von der Versicherungspflicht in der ... Krankenversicherung dauerhaft befreit ist, bleibt befreit, sofern er nicht innerhalb der in § 6 Absatz 2 Satz 1 geregelten Frist schriftlich gegenüber der Künstlersozialkasse erklärt, dass seine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 12 PflegeVG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... wer 1. nach Absatz 1 versicherungsfrei oder 2. nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ist."  ... entsprechend. (2) Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 12 GMG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 6 Abs. 6" ersetzt. b) Absatz 1a ... Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 6 Abs. 6" ersetzt. b) Absatz 1a wird aufgehoben. 2. In § 10 Abs. 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 11 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... „Für die Beendigung der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt § 6 Absatz 2 entsprechend." bb) Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.  ...

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 17 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,". 2. § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Dem Wortlaut werden die folgenden Sätze ... 3. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „ § 6 oder § 7" ersetzt. 4. In § 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ... 4. In § 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „ § 6 oder § 7" ersetzt. 5. § 12 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Wer am 1. Januar 2023 gemäß § 6 Absatz 1 und 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung von der Versicherungspflicht in der ... Krankenversicherung dauerhaft befreit ist, bleibt befreit, sofern er nicht innerhalb der in § 6 Absatz 2 Satz 1 geregelten Frist schriftlich gegenüber der Künstlersozialkasse erklärt, dass seine ...