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Zitierungen von § 24 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 KSVG
... 15 bis 16a) zur einen Hälfte, durch die Künstlersozialabgabe (§§ 23 bis 26) und durch einen Zuschuß des Bundes (§ 34) zur anderen Hälfte ...
§ 23 KSVG
... Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24 ) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der ...
§ 25 KSVG (vom 08.11.2006)
... für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im ... für seine eigene Leistung zusteht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn ein nach § 24 Abs. 1 zur Abgabe Verpflichteter 1. den Vertrag im Namen des Künstlers oder ... sei denn, der Dritte ist selbst zur Abgabe verpflichtet. (4) Erwirbt ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter von einer Person, die ihren Wohnsitz oder Sitz nicht im ...
§ 39 KSVG
... aus zwei Mitgliedern des Beirats, und zwar je einem Vertreter der Versicherten und der nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteten, und einem Vertreter der Künstlersozialkasse ...
 
Zitat in folgenden Normen

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 28p SGB IV Prüfung bei den Arbeitgebern (vom 01.01.2024)
... 1. mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern, die als abgabepflichtige Unternehmer nach § 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes bei der Künstlersozialkasse erfasst wurden, 2. mindestens alle vier Jahre bei den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 17 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... erhoben werden, gehören zum Vermögen der Künstlersozialkasse." 8. § 24 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG)
G. v. 30.07.2014 BGBl. I S. 1311
Artikel 1 KSAStabG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern, die als abgabepflichtige Unternehmer nach § 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes bei der Künstlersozialkasse erfasst wurden, ...
Artikel 2 KSAStabG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... 3 und 4" durch die Wörter „Satz 4 und 5" ersetzt. 2. § 24 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Aufträge werden nur gelegentlich an ...