Zitierungen von § 32 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG)
G. v. 30.07.2014 BGBl. I S. 1311
Artikel 2 KSAStabG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... 450 Euro nicht übersteigt. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt." 3. § 32 wird wie folgt gefasst: „§ 32 (1) Die Künstlersozialkasse ... unberührt." 3. § 32 wird wie folgt gefasst: „§ 32 (1) Die Künstlersozialkasse kann vertraglich mit einem Vertreter mehrerer ...


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