Zitierungen von § 35 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 KSVG (vom 01.01.2023)
... dieser Angaben erfolgt durch eine wechselnde jährliche Stichprobe. Die nach § 35 geregelten Befugnisse der Künstlersozialkasse zu anlassbezogenen Prüfungen bleiben davon ...
§ 27 KSVG (vom 05.04.2017)
... 3 gilt entsprechend, soweit die Künstlersozialkasse bei einer Prüfung auf Grund des § 35 oder die Träger der Rentenversicherung bei einer Prüfung auf Grund des § 28p des ...
§ 32 KSVG (vom 01.01.2020)
... entfallen die Aufzeichnungspflichten nach § 28 und Prüfungen bei Unternehmern nach § 35 des Künstlersozialversicherungsgesetzes und § 28p Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für die Jahre, für die ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung
V. v. 13.10.1994 BGBl. I S. 2972; zuletzt geändert durch Artikel 155 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
 
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Zitat in folgenden Normen

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 28p SGB IV Prüfung bei den Arbeitgebern (vom 01.01.2024)
... Für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Künstlersozialkasse gilt § 35 des Künstlersozialversicherungsgesetzes . (1b) Die Träger der Rentenversicherung legen im Benehmen mit der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 17 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... 4 werden Absatz 2 und die folgenden Sätze werden angefügt: „Die nach § 35 geregelten Befugnisse der Künstlersozialkasse zu anlassbezogenen Prüfungen bleiben davon ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 3. KSVGuaÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... gilt entsprechend, soweit die Künstlersozialkasse bei einer Prüfung auf Grund des § 35 oder die Träger der Rentenversicherung bei einer Prüfung auf Grund des § 28p des ... „oder der Träger der Rentenversicherung" eingefügt. 7. § 35 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG)
G. v. 30.07.2014 BGBl. I S. 1311
Artikel 1 KSAStabG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Künstlersozialkasse gilt § 35 des Künstlersozialversicherungsgesetzes." 2. Nach Absatz 1a wird folgender ...
Artikel 2 KSAStabG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... die Aufzeichnungspflichten nach § 28 und Prüfungen bei Unternehmern nach § 35 des Künstlersozialversicherungsgesetzes und § 28p Absatz 1a des Vierten Buches ... Ausgleichsvereinigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt." 4. § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 (1) Die Künstlersozialkasse ... benötigt." 4. § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 (1) Die Künstlersozialkasse überwacht die rechtzeitige und vollständige ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 240 9. ZustAnpV Künstlersozialversicherungsgesetz
...  In § 25 Abs. 2 Satz 3, § 26 Abs. 5 Satz 1, § 35 Abs. 2, § 37 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4, § 38 Abs. 3 Satz ...


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