Artikel 5 - Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (5. HwOuaHwRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Juni 2021 AkkStelleG § 12

In § 12 Absatz 1 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 272 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 5. HwOuaHwRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. HwOuaHwRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 5. HwOuaHwRÄndG Inkrafttreten
... Quartals in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 9 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes
... 7 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1654 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 7 Vorschuss auf ...


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