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Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (SaubFahrzeugBeschGEG k.a.Abk.)

G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691 (Nr. 31); Geltung ab 15.06.2021, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juni 2021 SaubFahrzeugBeschG




 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SaubFahrzeugBeschGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaubFahrzeugBeschGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel SaubFahrzeugBeschGEG 1)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- 1) Die Artikel 1 , 2 und 3 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen ...