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Änderung Anlage 1 PTBBGebV vom 01.10.2021

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Anlage 1 PTBBGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage 1 PTBBGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis


(Text alte Fassung)

Abschnitt 1 Waffengesetz (WaffG)


Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren

1 | Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen
gemäß
§ 20 Absatz 4 WaffG | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

2 | Entgegennahme von Anzeigen einer Marke gemäß § 24 Absatz 6 WaffG | 200,00 Euro


Abschnitt 2 Beschussgesetz (BeschG)


Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren

1 | Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht
unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen
von Schussapparaten und der in ihnen zu ver-
wendenden Kartuschenmunition gemäß
§ 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

2 | Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in
Verbindung mit § 8 BeschG
| Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

3 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer
Schusswaffe
und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Fest-
stellung
der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1
Nummer
1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

4 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von
Elektroimpulsgeräten
und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstof-
fen,
Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung
mit
§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Ab-
schnitt
1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

5
| Ausnahmebewilligungen gemäß § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG | Zeitgebühr
gemäß Anlage 2


Abschnitt 3 Beschussverordnung (BeschussV)


Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren

1 |
Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern gemäß § 8 Absatz 4 BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

2
| Maßnahmen gemäß § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyro-
technische
Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstel-
lung
von Prüfregeln gemäß § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen gemäß
§
11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen
des
Kennzeichens gemäß § 11 Absatz 6 BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

3
| Prüfung von Betriebsanleitungen gemäß § 13 BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

4
| Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe
sowie
an Elektroimpulsgeräte gemäß § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

5
| Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten gemäß § 19 Absatz 3 BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

6
| Periodische Fabrikationskontrollen gemäß § 22 BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

7
| Überprüfungen im Einzelfall gemäß § 23 BeschussV | Zeitgebühr
gemäß
Anlage 2

(Text neue Fassung)

Inhaltsübersicht

Abschnitt
1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)

Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV),
Waffengesetz (WaffG)

Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV)


Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)


Abschnitt 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

1 | Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2
MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV
| Zeitgebühr
nach
Anlage 2

2 | Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein
passives, integrierendes Dosimeter nach
§ 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit
Satz 1 Nummer 2 MessEV
|

2.1 | Grundgebühr pro Dosimeterbauart | 612
Euro

2.2 | Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) | 102 Euro


Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

1 | Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbin-
dung mit § 33c GewO | Zeitgebühr
nach Anlage 2

2 | Erteilung eines Zulassungsbeleges
und des Zulassungszeichens sowie Umtausch
dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV |

2.1 | Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich
der Zulassungszeichen 50 Stück | 750 Euro

2.2 | Erteilung
von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück | 7.500 Euro

3 | Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach
§ 15 Ab-
satz
1 SpielV |

3.1 | Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszei-
chens pro Stück | 174 Euro

Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

1 | Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten
mit Messfunktion nach § 85 Ab-
satz 4 Nummer 1 MPDG
| Zeitgebühr
nach
Anlage 2

2 | Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und
Prüfhilfsmitteln nach
§ 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

3 | Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und
Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

1 |
Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung
einer Schusswaffe
und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Ge-
schosse
zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung
nach
§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit
Anlage
II Abbildung 10 BeschussV | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

2 | Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8
BeschG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

3 | Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Be-
schusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussappara-
ten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3
Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

4 | Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3
Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

5 |
Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung
von Elektroimpulsgeräten
und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition
mit Reizstoffen,
Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3
Satz
1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4
BeschG
und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

6
| Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4
BeschussV
| Zeitgebühr
nach
Anlage 2

7
| Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen,
pyrotechnische
Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung
sowie Erstellung
von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von
Ausnahmen nach §
11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Be-
rechtigung
zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

8
| Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

9
| Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reiz-
stoffe sowie
an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV
und
V BeschussV | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

10
| Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

11
| Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV | Zeitgebühr
nach
Anlage 2

12
| Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

13 | Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erb-
waffen nach § 20 Absatz 4 WaffG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

14 | Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG | 200 Euro

Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

1 | Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1
FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens
nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen
Stellen | 232 Euro

Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

1 | Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachver-
ständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV | Zeitgebühr
nach
Anlage 2