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I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM (TELEKOMErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.02.1990 BGBl. I S. 437
Geltung ab 01.03.1990; FNA: 2030-11-47-18 Beamte

I.



Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -

den Präsidenten/den Präsidentinnen

der Oberpostdirektionen,

des Fernmeldetechnischen Zentralamtes und

des Zentralamtes für Mobilfunk

den Leitern/den Leiterinnen

des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

sowie den Rektoren/den Rektorinnen

der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

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