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III. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM (TELEKOMErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.02.1990 BGBl. I S. 437
Geltung ab 01.03.1990; FNA: 2030-11-47-18 Beamte

III.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt insoweit die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 6. Juli 1982 (BGBl. I S. 959) außer Kraft.