Verordnung zur Aufhebung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Anerkennung von Prüfstellen zur Musterprüfung von Luftsportgerät) (3. DV LuftGerPVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 31.05.2021 BAnz AT 22.06.2021 V1; Geltung ab 23.06.2021
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes, von denen Absatz 4 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 3 Satz 3 zuletzt durch Artikel 567 Nummer 2 Buchstabe b der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, in Verbindung mit § 15 Satz 1 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 293), verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:

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Artikel 1



Die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Anerkennung von Prüfstellen zur Musterprüfung von Luftsportgerät) vom 27. November 2001 (BAnz. S. 24.785) wird aufgehoben.

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Artikel 2



Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juni 2021.

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Schlussformel



Der Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes

Mendel



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