Tools:
Update via:
Zitierungen von § 22 TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 TKG Verfahren der Regulierungsverfügung
... nach Satz 1 auf, eine beabsichtigte Verpflichtung nach § 13 Absatz 4 Satz 3 und 4 oder § 22 Absatz 1 zurückzuziehen, gilt das Verfahren nach § 12 Absatz 5 entsprechend. (8) ...
§ 17 TKG Verwaltungsvorschriften zu Regulierungsgrundsätzen und Anträge auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze mit sehr hoher Kapazität
... im Hinblick auf eine Regulierungsverfügung nach § 13 oder eine Verpflichtung nach § 22 Absatz 1 Verwaltungsvorschriften zu den grundsätzlichen regulatorischen Anforderungen an die ...
§ 23 TKG Zugangsvereinbarungen bei Kontrolle über Zugang zu Endnutzern oder bei Hindernissen der Replizierbarkeit
... Ein Unternehmen, dem eine Verpflichtung nach § 21 oder 22 auferlegt worden ist, hat anderen Unternehmen, die diese Zugangsleistung nachfragen, um ...
§ 38 TKG Entgeltregulierung
... (3) Entgelte, die ein Unternehmen im Rahmen von Verpflichtungen nach § 21 oder § 22 verlangt, unterliegen einer nachträglichen Missbrauchsprüfung nach § 46. ...
§ 203 TKG Auskunftsverlangen und weitere Untersuchungsrechte; Übermittlungspflichten (vom 01.07.2026)
... und für die Auferlegung von Zugangsverpflichtungen bei Hindernissen der Replizierbarkeit nach § 22 , 7. die Durchführung der Verfahren in Teil 9, 8. Verfahren auf ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 06.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 32
Anlage BMDVTKBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2025)
... bis 46.500 5.4 Erlass einer Zugangsverpflichtung nach § 22 Absatz 1 TKG bei Hindernissen der Replizierbarkeit 3.000 bis 28.500 ...
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Artikel 1 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 138
§ 30 DDG Befugnisse der Bundesnetzagentur (vom 01.07.2026)
... die Wahrnehmung der Befugnisse der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde nach den §§ 22 , 22b Absatz 1 und § 22c Absatz 1 gelten § 202 Absatz 1, 2 und 5, § 203 Absatz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 138
Artikel 1 KuMVDAG Änderung des Digitale-Dienste-Gesetzes
... die Wahrnehmung der Befugnisse der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde nach den §§ 22 , 22b Absatz 1 und § 22c Absatz 1 gelten § 202 Absatz 1, 2 und 5, § 203 Absatz 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14751/v273256.htm
