Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 39 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 TKG Verfahren der Entgeltgenehmigung
... Die Bundesnetzagentur prüft für jedes einzelne Entgelt die Einhaltung des nach § 39 Absatz 1 bestimmten Maßstabs der Entgeltgenehmigung. Hierfür kann sie zusätzlich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... nach § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 TKG, ggf. auch in Verbin- dung mit § 39 TKG 1.000 bis 44.000 6.9 Entscheidungen nach § 38 ...

Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1
Anlage BMDVTKBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... 35 TKG 3.500 bis 38.500 5.8 Entgeltgenehmigung nach § 39 Absatz 1 Nummer 1 TKG anhand der Maßstäbe des § 37 TKG 7.000 bis 277.500  ... 37 TKG 7.000 bis 277.500 5.9 Entgeltgenehmigung nach § 39 Absatz 1 Nummer 2 TKG auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten ... 42 TKG 7.000 bis 277.500 5.10 Entgeltgenehmigung nach § 39 Absatz 1 Nummer 3 TKG auf der Grundlage einer anderen Vorgehensweise 5.500 bis 218.500  ...
 
Anzeige