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Zitierungen von § 52 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66 TKG Angebotspakete
... nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ 52 und 54 Absatz 3, §§ 56, 57 und 59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets ...
§ 68 TKG Schlichtung
... kommt, der mit den folgenden Regelungen zusammenhängt: 1. die §§ 51, 52 , 54 bis 67 oder den aufgrund dieser Regelungen getroffenen Festlegungen sowie § 156 oder ...
§ 71 TKG Abweichende Vereinbarungen und Geltungsbereich Kundenschutz
... das Miet- oder Pachtverhältnis bereits 24 Monate oder länger besteht. (3) § 52 Absatz 1 bis 3 , § 54 Absatz 1 und 4, die §§ 55, 56 Absatz 1, die §§ 58, 60, 61, 66 und ... nach Satz 1 müssen Endnutzer vor Vertragsschluss darüber informieren, dass die §§ 52 bis 67 auf den Vertrag nicht anzuwenden ...
§ 81 TKG Informationen über künftigen Netzausbau
... in den Gebieten auszubauen beabsichtigt, für die sich aus der Kartendarstellung nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ergibt, dass dort keine Netzabdeckung mit Mobilfunktechnologien der dritten, vierten oder ...
§ 203 TKG Auskunftsverlangen und weitere Untersuchungsrechte; Übermittlungspflichten
... Informationen über die tatsächliche, standortbezogene Netzabdeckung nach § 52 Absatz 7 Satz 2 , 4. von ihr genau angegebene statistische Zwecke, 5. die Marktdefinitions- ... standortbezogenen Ausbau der Mobilfunknetze nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 52 Absatz 7 Satz 2 , insbesondere Daten zu lokalen Schwerpunkten für Verbindungsabbrüche bei der ...
§ 228 TKG Bußgeldvorschriften (vom 15.09.2021)
... nach § 38 Absatz 1 Satz 1 ein Entgelt erhebt, 6. einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 4 oder § 108 Absatz 6 Satz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung aufgrund einer solchen ...
 
Zitat in folgenden Normen

TKG-EMVG-FuAG-Übertragungsverordnung (TKEMVFuAÜbertrV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2017 BGBl. I S. 3534; zuletzt geändert durch Artikel 47 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 1 TKEMVFuAÜbertrV Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Telekommunikationsgesetz (vom 01.12.2021)
... Post und Eisenbahnen wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 52 Absatz 4 , des § 223 Absatz 2 Satz 1 und des § 224 Absatz 4 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes ...
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