Zitierungen von § 138 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 138 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 79 TKG Informationen über Infrastruktur
... Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze gemäß den §§ 138 bis 141, soweit diese Informationen der zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß ...
§ 128 TKG Mitnutzung und Wegerecht
... Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetzbetreiber unter den Voraussetzungen der §§ 138 , 139 und 141 mitgenutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die ... um eine passive Netzinfrastruktur handelt, können Teile der Eisenbahninfrastruktur nach den §§ 138 , 139 und 141 mitgenutzt werden. Die §§ 79, 82, 136 und 137 gelten ...
§ 134 TKG Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden
... ist, können bestehende passive Netzinfrastrukturen Dritter unter den Voraussetzungen der §§ 138 , 139 und 141 mitgenutzt werden. (5) Beeinträchtigt die Ausübung der ...
§ 141 TKG Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe
... Versorgungsnetzes kein Angebot über die Mitnutzung ab, so hat er innerhalb der in § 138 Absatz 2 Satz 1 genannten Frist dem Antragsteller nachzuweisen, dass einer Mitnutzung objektive, transparente und ...
§ 147 TKG Antragsform und Reihenfolge der Verfahren (vom 29.06.2021)
... Telekommunikationsnetze nach § 72 Absatz 6 sowie den §§ 79, 82, 136 bis 138 , 142 und 143, 145, 153 und 154 können schriftlich oder elektronisch gestellt werden.  ...
§ 149 TKG Regulierungsziele, Entgeltmaßstäbe und Fristen der nationalen Streitbeilegung (vom 29.06.2021)
... von drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Reichweite geeignet ist, gibt innerhalb der in § 138 Absatz 2 und § 154 Absatz 2 genannten Frist kein Angebot zur Mitnutzung ab oder es kommt keine ... die Bundesnetzagentur über die Rechte, Pflichten oder Versagungsgründe aus den §§ 138 , 139, 141 und 154. Setzt sie ein Mitnutzungsentgelt fest, ist dieses fair und angemessen ...


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