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Artikel 1 - Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)

Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2021 KiföGFinG § 26, § 28, § 29, § 30

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBl. I S. 1683) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 26 Absatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt.

2.
§ 28 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „30. Juni 2022" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „30. Juni 2022" und die Angabe „31. Oktober 2021" durch die Angabe „31. Oktober 2022" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt.

3.
In § 29 Absatz 2 wird die Angabe „30. Juni 2022" durch die Angabe „30. Juni 2023" und die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

4.
§ 30 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022" durch die Wörter „31. Dezember 2021, 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022" durch die Wörter „31. Dezember 2021, 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023" ersetzt.

c)
In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

d)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2024" durch die Angabe „30. Juni 2025" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2022" durch die Angabe „30. Juni 2023" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 KitaFinHÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KitaFinHÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KitaFinHÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 23.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 136
Artikel 1 KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 29 Absatz 2 wird ...