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Artikel 11 - Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)

Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 11 ändert mWv. 1. Januar 2027 BNatSchG offen

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 30. Juni 2021 in Kraft.

(2) Artikel 2 Nummer 1, 2 und 4 sowie die Artikel 3, 4, 5 und 10 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 3 und die Artikel 6 bis 9 treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

(4) Artikel 10 tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft. Eine bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Heilung nach oder entsprechend § 22 Absatz 2a Satz 6 bleibt wirksam.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2021.

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