Artikel 4 - ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)

Artikel 4 Änderung des Investmentsteuergesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 InvStG § 43, § 57

Das Investmentsteuergesetz vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1498) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 43 Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
Dem § 57 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) § 43 Absatz 2 in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 4 ATADUmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ATADUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATADUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2050
Artikel 4 KStMoG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... Investmentsteuergesetz vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 Absatz 3 wird ...


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