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Zitierungen von § 10 StAbwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 StAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StAbwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 StAbwG Betroffene Geschäftsvorgänge
... nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet (Geschäftsvorgänge), gelten die §§ 8 bis 11. Satz 1 ist auch auf anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen im Sinne des ...
§ 11 StAbwG Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen
... aus Beträgen resultieren, die beim Leistenden bereits der Besteuerung nach § 10 unterlegen haben oder für die bereits das Abzugsverbot nach § 8 angewendet worden ...
§ 13 StAbwG Anwendungsvorschriften (vom 21.12.2022)
... Die Abschnitte 3 und 4 dieses Gesetzes sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. (1a) § 10 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ist erstmals ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 28.03.2024)
... des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes und nach § 10 des Steueroasen-Abwehrgesetzes ; einschließlich des Erlasses von Haftungs- und Nachforderungsbescheiden und deren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Artikel 8 StAbwGEG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes und nach § 10 des Steueroasen-Abwehrgesetzes ; einschließlich des Erlasses von Haftungs- und Nachforderungsbescheiden und deren ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 24 JStG 2022 Änderung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
... vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2056) wird wie folgt geändert: 1. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Quellensteuermaßnahmen (1) ... wird wie folgt geändert: 1. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Quellensteuermaßnahmen (1) Über § 49 des Einkommensteuergesetzes ... 2. Nach § 13 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) § 10 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ist erstmals ...