Artikel 10 - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (StPOuaFG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung


Artikel 10 ändert mWv. 1. Juli 2021 DokErstÜbV § 4

In § 4 Absatz 3 Satz 2 der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 244) werden die Wörter „und 3" gestrichen.



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