§ 1 des Gewaltschutzgesetzes vom
11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513), das zuletzt durch
Artikel 15 Absatz 18 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „oder die Freiheit" durch ein Komma und die Wörter „die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „oder der Freiheit" durch ein Komma und die Wörter „der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung" ersetzt.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3513