Artikel 26 - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (StPOuaFG k.a.Abk.)

Artikel 26 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens


Artikel 26 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 StraVMoG Artikel 10

Artikel 10 Satz 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121) wird wie folgt gefasst:

 
Artikel 6 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft."

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Zitierungen von Artikel 26 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 StPOuaFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPOuaFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 28 StPOuaFG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Juli 2021 in Kraft. Artikel 26 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982, 2023 I Nr. 216
Artikel 8 VÜbEinkDG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121), das durch Artikel 26 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 werden die ...


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