interne Verweise§ 23 RSG Verordnungsermächtigung ... werden dürfen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1); 4. die Höhe des Entgelts ( § 22 Absatz 4 ) und das Erhebungsverfahren. (3) Das Bundesministerium der Justiz und ... ohne Zustimmung des Bundesrates die Bedingungen für die staatliche Absicherung ( § 22 Absatz 1 ) an die tatsächliche Entwicklung der Umsätze der Reiseanbieter, des Fondsvermögens ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften über das Inkrafttreten von § 22 des ReisesicherungsfondsgesetzesB. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3141
Zitat in folgenden NormenReisesicherungsfondsaufsichtsverordnung (RSFAV)
V. v. 15.10.2021 BGBl. I S. 4707
§ 3 RSFAV Informationsverlangen der Aufsichtsbehörde ... Aufnahme eines Kredites unter Angabe, ob dieser unter die staatliche Absicherung gemäß § 22 des Reisesicherungsfondsgesetzes fallen soll, 12. Tatsachen oder Entwicklungen, die die Leistungsfähigkeit des ...
Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die staatliche Absicherung nach dem Reisesicherungsfondsgesetz
V. v. 23.11.2021 BGBl. I S. 4962
§ 1 ReiseSFEntgV Höhe des Entgelts ... Das vom Reisesicherungsfonds nach § 22 Absatz 4 des Reisesicherungsfondsgesetzes zu zahlende Entgelt richtet sich nach der Umsatzstärke und Unternehmensgröße der ... sowie nach dem Umfang, in dem der Reisesicherungsfonds die staatliche Absicherung nach § 22 Absatz 1 des Reisesicherungsfondsgesetzes in Anspruch nehmen kann. Das Entgelt ist nach folgender Formel zu berechnen: ... sich aus der Differenz zwischen 1. der Gesamtabdeckung von 750 Millionen Euro nach § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Reisesicherungsfondsgesetzes und 2. dem am letzten Tag des vorangegangenen Erhebungszeitraums (Absatz 5 Satz 1 und ...
Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2114, 3141
Artikel 5 RSGEG Inkrafttreten (vom 10.07.2021) ... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2021 in Kraft. (2) In Artikel 1 tritt § 22 des Reisesicherungsfondsgesetzes vorbehaltlich der hierzu erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische ...
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