Die
Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch
Artikel 22 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 147b wie folgt gefasst:
„§ 147b Verletzung von Vorschriften über die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen".
- 2.
- § 147b wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 147b Verletzung von Vorschriften über die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen".
- b)
- In Absatz 1 in dem Satzteil nach Nummer 2 werden nach dem Wort „Gesetzbuchs" die Wörter „eine Rückbeförderung vereinbart oder" eingefügt.