Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (NotBRMoG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666 (Nr. 38)
Geltung ab 01.08.2021, abweichend siehe Artikel 25
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Artikel 3 Weitere Änderung der Bundesnotarordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 BNotO § 14, § 32

Die Bundesnotarordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:

§ 32 (weggefallen)".

2.
Dem § 14 Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:

„Dies umfasst die Pflicht, sich über Rechtsänderungen zu informieren."

3.
§ 32 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 NotBRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotBRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 NotBRMoG Inkrafttreten
... die Artikel 11 und 24 Absatz 5 Nummer 2 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (4) Die Artikel 3 und 4 Nummer 4 und 5 Buchstabe b treten am 1. Januar 2023 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
... Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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