Artikel 3 - Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (55. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Aufhebung der 55. Ausnahmeverordnung zur StVZO


Artikel 3 ändert mWv. 3. Juli 2021 55. StVZOAusnV

Die 55. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2479) wird aufgehoben.



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