Artikel 7 - Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (55. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c und Nummer 7 tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juli 2021.



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