Artikel 17 - Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BeamtRÄndG 2021 k.a.Abk.)

G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Geltung ab 07.07.2021, abweichend siehe Artikel 18
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Artikel 17 Änderung des Registermodernisierungsgesetzes


Artikel 17 ändert mWv. 7. Juli 2021 RegMoG Artikel 21

Artikel 21 des Registermodernisierungsgesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift und in Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird jeweils das Wort „Datencockpits" durch das Wort „Datenschutzcockpits" ersetzt.

2.
In Satz 5 wird das Wort „Datencockpit" durch das Wort „Datenschutzcockpit" ersetzt.



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