Zitierungen von § 7 GGVBinSch

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GGVBinSch verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVBinSch selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 GGVBinSch Ordnungswidrigkeiten (vom 11.07.2007)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 3 1. Nr. 1 Satz 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 4 1. Nr. 2 sich nicht vergewissert, dass das Schiff oder Tankschiff zur ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 5 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass Großzettel entfernt oder abgedeckt ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 6 1. Nr. 1 Güter übergibt; 2. Nr. 2 bei der Übergabe ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 7 1. Nr. 1 eine dort genannte Vorschrift nicht beachtet; 2. Nr. 3 die ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 8 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass Tankschiffe nur mit zugelassenen ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 9 nicht dafür sorgt, dass ortsbewegliche Tanks, Tankcontainer und MEGC mit der ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 10 Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Angabe schriftlich mitgeteilt wird. ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 11 1. Nr. 1 ein Versandstück befördert; 2. Nr. 2 sich nicht ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 12 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass sich die Urkunden an Bord befinden; ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 13 1. Nr. 1 oder 3 eine Maßnahme nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 506 9. ZustAnpV Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
...  In § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 4 und § 7 Abs. 4 Nr. 9 der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt vom 31. Januar 2004 (BGBl. I S. 136), die ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 512
Artikel 1 6. GGVBinSchÄndV
... und 7.2.3.8" durch die Angabe „Abschnitt 8.3.5" ersetzt. 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 5 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass Großzettel entfernt oder abgedeckt ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 13 1. Nr. 1 oder 3 eine Maßnahme nicht, nicht richtig oder nicht ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
V. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1222
Artikel 1 7. GGVBinSchÄndV
... 7.1.4.18" durch die Angabe „Absatz 7.1.4.14.7.7" ersetzt. 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed