Eingangsformel - Verordnung zur Neuordnung des Gebührenrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUBGebVEV k.a.Abk.)

V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334 (Nr. 40); Geltung ab 01.10.2021

Eingangsformel



Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) und des § 37e Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen § 37e Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuletzt durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:



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