Artikel 1 - Verordnung zur Neuordnung des Gebührenrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUBGebVEV k.a.Abk.)

V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334 (Nr. 40); Geltung ab 01.10.2021

Artikel 1 Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich


Artikel 1 ändert mWv. 1. Oktober 2021 BMUVBGebV

(gesamter Text siehe Besondere Gebührenverordnung BMU - BMUBGebV)



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