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Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin (GerüstbAusbV k.a.Abk.)

V. v. 26.05.2000 BGBl. I S. 778
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 806-21-1-277 Berufliche Bildung

Anlage (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin



(siehe BGBl. I 2000 S. 781ff)

 
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