Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomGEG k.a.Abk.)

G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2993 (Nr. 46); Geltung ab 23.07.2021
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Eingangsformel
Artikel 1 Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten


Artikel 1 ändert mWv. 23. Juli 2021 SoldRehaHomG

(gesamter Text siehe SoldRehaHomG)

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Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 23. Juli 2021 EStG § 3

§ 3 Nummer 23 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2056) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„23.
Leistungen nach

a)
dem Häftlingshilfegesetz,

b)
dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz,

c)
dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz,

d)
dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz,

e)
dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und

f)
dem Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten;".

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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2021.

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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.

Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Verteidigung

Annegret Kramp-Karrenbauer

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Christine Lambrecht



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