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Zitierungen von § 53 PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 4 BRRDUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... 27a Pfandbriefmeldungen; Verordnungsermächtigung". d) Nach der Angabe zu § 53 wird folgende Angabe angefügt: „§ 54 Übergangsvorschrift zum ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Vergütung des Sachwalters; Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsvorschrift zum CRD ... c) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Übergangsvorschrift zum CRD IV-Umsetzungsgesetz". 2. § 2 wird wie folgt ... Tabelle 3 des Artikels 120 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" ersetzt. 25. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsvorschrift zum CRD ... Nr. 575/2013" ersetzt. 25. § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Übergangsvorschrift zum CRD IV-Umsetzungsgesetz § 28 Absatz 1 bis 3 dieses ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes
...  § 26f Weitere Deckungswerte". d) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung". 2. ... d) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) ... 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 5 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 34. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung § 4 ... 1 Satz 1" ersetzt. 34. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung § 4 Abs. 1a ist ab dem 1. November 2009 ...

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 3 2. BKRUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung". d) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen)". 2. § 1 ... d) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen)". 2. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) ... Werten zu tragen; Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 gilt entsprechend." 16. § 53 wird ...
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