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§ 14 - Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte" (DemoGStErrG k.a.Abk.)

§ 14 Dienstsiegel



Die Stiftung führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte".

 
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