Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (2. CoronaEinreiseVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel


Eingangsformel hat 1 frühere Fassung

Auf Grund des § 36 Absatz 8 Satz 1 bis 4 des Infektionsschutzgesetzes, dessen Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) neu gefasst, dessen Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert, dessen Satz 3 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) eingefügt und dessen Satz 4 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:


Text in der Fassung der Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung B. v. 23. Juli 2021 BAnz AT 26.07.2021 V1 m.W.v. 27. Juli 2021

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Frühere Fassungen von Eingangsformel Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2021Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 23.07.2021 BAnz AT 26.07.2021 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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