(1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des
Ölschadengesetzes in der vom 27. Juli 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut des
Seeaufgabengesetzes in der vom 27. Juli 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Artikel 11 HNSGEG Inkrafttreten (vom 27.07.2021) ... 1 und 4 sowie Absatz 2 und 3 des HNS-Gesetzes und 2. die Artikel 2, 5, 6, 7, 8 und 10 . Artikel 9 tritt am 28. Juli 2021 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an ...